Zum Artikel „Vorwurf nach Gerichtsurteil: Heilbronner AfD hat Wähler getäuscht“ der Heilbronner Stimme vom 26.11.2021, Seite 32 nehmen wir Stellung:
Carola Wolle, Vorsitzende der AfD Heilbronn und Versammlungsleiterin der Aufstellungsversammlungen für den Gemeinderat Heilbronn, erklärt:
„Ich kann den Ausführungen der Stadträte Dagenbach und Dr. Benner bezüglich den absurden Vorwürfen der Wählertäuschung nur zustimmen. Wäre eine Zusammenarbeit mit ‚Pro Heilbronn‘ geplant gewesen, so hätte man diese gleich durch eine gemeinsame Listenaufstellung gefestigt, da das viel effektiver gewesen wäre. Auch war vollkommen unabsehbar, welche Listenkandidaten überhaupt gewählt werden. Über eine Zusammenarbeit zwischen der AfD-Fraktion und dem Stadtrat von Pro Heilbronn entschieden alleine die gewählten Mandatsträger, nachdem sie sich über die Arbeit im Gemeinderat kennengelernt hatten.
Ich finde es bedauerlich, dass man den etablierten Fraktionen für solche haltlosen Behauptungen daher überhaupt Platz in der Zeitung einräumt. Hat die Zeitung nicht eine gewisse Pflicht, die veröffentlichten Inhalte auch auf deren Richtigkeit zu prüfen? Zumindest unser Kreisverband – und der war zuständig für die Aufstellung der Kandidaten – wurde nicht mal um eine Stellungnahme zu den verleumderischen Behauptungen angefragt!“
Stellungnahme von Stadtrat Alfred Dagenbach:
Es ist schon erstaunlich, mit welchen Windungen sich manche Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat jetzt aus ihrer Fehlentscheidung herauswinden wollen, als sie zum Einen am 30. April 2020 die Umbildung der Ausschüsse kommentarlos ebenso abgelehnt haben, wie am 28. Juli dieses Jahres unter der Regie von OB Mergel, um wenigstens die Möglichkeit einer Stellvertretung meiner Kollegen – um nun plötzlich „einhellig“ das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugunsten der AfD-Fraktion zu begrüßen.
Das ist insbesondere deshalb erstaunlich, als sich doch einige Juristen im Gremium befinden, die diese Entscheidungen mitgetragen haben und denen sehr wohl auch das bekannt gewesen sein müßte, was ich am 30.4.2020 in der Sitzung aus höchstrichterlichen Entscheidungen zu Protokoll gegeben habe.
Insgesamt ist dies als weiteren Beweis für den schwächsten Gemeinderat zu werten, den ich im Laufe meiner nun über 30jährigen Zugehörigkeit samt dem seit einem OB Meyle erfolgten rapiden Abstieg an der Verwaltungsspitze erlebt habe, der fast nur noch im weitestgehend kritiklosen Abnicken der wie von außen kommenden Verwaltungsvorlagen besteht.
Was aber garnicht geht, sind die haltlosen Unterstellungen eines ebenso blassen Fraktionsvorsitzenden Randecker von der CDU, dem nichts besseres einzufallen scheint, als die Mär einer „bewußten Wähkertäuschung“ in verleumderischer Weise zu behaupten.
Zu endgültigen Klarstellung:
▶️ Die Wahl des Gemeinderates erfolgte am 26. Mai 2019, also 8 Monate vor dem 23.Januar 2020, als mein Eintritt in die AfD-Fraktion bekannt gegeben wurde.
▶️ Die erfolgreichere Kandidatenliste der bundesweit bekannten AfD enthielt 20 Namen, die von der nur kommunal bekannten PRO Heilbronn dagegen 40.
▶️ Die Konstitution mit Bildung der Ausschüsse war am 24. Juli 2020. Bis dahin hätte es genug Zeit gegeben, um mit der AfD-Fraktion über die gemeinsame Bildung zumindest einer Zählgemeinschaft die von Herrn Randecker – wie seinerzeit schon von OB Mergel – unterstellte Absprache umzusetzen.
Dies ist allein schon deshalb nicht erfolgt, weil mir die auf der programmatisch ähnlichen Liste der AfD gewählten Mitglieder der AfD-Fraktion bis dahin höchstens namentlich bekannt waren. Der erste Kontakt mit dem Vorschlag einer künftigen Zusammenarbeit ist seitens der AfD-Fraktion daher auch erst im Dezember 2019 erfolgt.
Im Übrigen sind die aus Verärgerung gemachten Schutzbehauptungen völlig unlogisch:
▶️ Hätte es vor der Wahl eine Absprache gegeben, wäre aus meiner Sicht eine gemeinsame 40 Namen umfassende AfD-Liste gebildet worden, die dann mit großer Wahrscheinlichkeit zu noch mehr als jetzt 5 Vertretern im Gemeinderat und noch mehr Verlusten für das sich die Stadt zu Eigen machen wollenden Establishments geführt hätte.
Bei allem Verständnis für die an eine Klüngelei grenzenden Machtspielereien der großen Fraktionen im Gemeinderat ist es dennoch nicht nachvollziehbar, in welcher Weise erst jetzt mit einem richtungweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart deren rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechendes Verhalten korrigiert werden mußte.
Es wäre zu prüfen, inwieweit inzwischen gefaßte Beschlüsse des Gemeinderates und insbesondere seiner Beschließenden Ausschüsse angreifbar geworden sind, aber es ist nun zu erwarten, daß die Umbildung der spiegelbildlich zu repräsentierenden Ausschüsse nicht weiter auf die lange Bank geschoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Stellungnahme von Stadtrat Dr. Raphael Benner, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Gemeinderat Heilbronn:
Getroffene Hunde bellen. So ist das nachgeschobene Argument der Wählertäuschung einzustufen, welches von den Fraktionsvorsitzenden Randecker und Hinderer ins Feld geführt wird. Von einer Konspiration weiß weder die ursprüngliche 4er AfD-Fraktion noch StR Dagenbach etwas. Die frisch gebildete Fraktion startete völlig ohne kommunale Erfahrung, was eine Absprache sehr unwahrscheinlich erscheinen lässt.
Das Argument gewährt aber einen Einblick in deren Denkweise. Ich habe im Gegenteil sehr schnell erkannt, dass wir ohne erfahrene Leute in diesem Gemeinderat wenig bewegen würden, wozu noch die allseits geäußerte Ablehnung durch die etablierten Parteien kam. Wir mussten uns verstärken, um politisch wirksam zu werden.
Das missfällt den anderen Fraktionen, weil diese das Feld lieber alleine bestellt hätten. Daher die hilflosen Versuche, die undemokratische Entscheidung schön zu reden. Es ist offensichtlich, dass man uns lieber wirkungslos gesehen hätte. Also verstehe ich das als Kompliment.
Hintergrund:
Das VG Stuttgart hat den Gemeinderat der Stadt Heilbronn verurteilt, das Verfahren zur Neubesetzung von beschließenden Ausschüssen, beratenden Ausschüssen und kommunalen Aufsichtsräten einzuleiten.
Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Nach dem Beitritt eines Einzelstadtrats zur bis dahin vier Stadträte zählenden AfD-Fraktion beantragte die AfD-Fraktion die „Umbildung der Gremien im Heilbronner Gemeinderat“. Diesen Antrag lehnte der Gemeinderat mehrheitlich am 30. April 2020 ab. Mit ihrer Klage begehrt die AfD-Fraktion den Gemeinderat dazu zu verurteilen, das Verfahren zur Neubesetzung von beschließenden und beratenden Ausschüsse sowie kommunalen Aufsichtsräten einzuleiten.
Die Kammer gab der Klage statt, weil eine Gemeinderatsfraktion aus dem Prinzip der Weitergabe der Repräsentation ein Recht auf die Einleitung eines Verfahrens zur Umbildung von beratenden und beschließenden Ausschüssen bei einer relevanten Veränderung der Fraktionsstärken habe.
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestimme zwar nicht ausdrücklich, dass eine Fraktion bei der Besetzung der Ausschüsse entsprechend der Zahl ihrer Gemeinderatssitze berücksichtig werden soll. Jedoch sei als ungeschriebener Rechtsgrundsatz allgemein anerkannt, dass auch bei der Besetzung der Ausschüsse darauf hinzuwirken sei, die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat zu repräsentieren. Dieses Prinzip liege auch dem in § 40 GemO geregelten Verfahren für die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse zugrunde.
Hinsichtlich der kommunalen Aufsichtsratssitze ging die Kammer von einer Selbstbindung des Gemeinderats dahingehend aus, dass das Kräfteverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat für die Besetzung der Aufsichtsratssitze maßgeblich sei.
Nach Ansicht der Kammer habe der Gemeinderat von Heilbronn das Prinzip der Weitergabe der Repräsentation sowie bei den Aufsichtsratssitzen seine Selbstbindung nicht beachtet, als er den Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt hat.
Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, einzulegen.
Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart v. 24.11.2021