Gerne können Sie an den Kreisverband Heilbronn für den jeweils nächsten Wahlkampf oder die allgemeine Arbeit spenden. Ihre Spenden an den KV werden zu 100% für regionale Wahlkampfhilfe wie Flyer, Plakate, Infostände, Veranstaltungen usw. eingesetzt. Alle Mitglieder des Kreisvorstandes führen ihr Amt ehrenamtlich aus.
Geben Sie zudem im Verwendungszweck Ihre Anschrift oder Mitgliedsnummer an, wenn Sie eine Spendenbestätigung fürs Finanzamt möchten.
Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG
Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 3.300 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 6.600 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 3300 Euro bzw. 6600 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).
Beispiel 1:
Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.
Beispiel 2:
Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.
Beispiel 3:
Bei einer Zuwendung von 7.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 1.650€ Euro (= 50% von 3.300). Die restlichen 3.300 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt. Die restlichen 400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.
Beispiel 4:
Bei einer Zuwendung von 20.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 6.600 Euro eine Reduktion der Steuer um 3.300 Euro (= 50% von 6.600). Dann senken die nächsten 6.600 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 6.800 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.
Staatliche Unterstützung für Spenden
Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR je Spender und Jahr erhält die AfD 0,45 Euro je gespendeten Euro zusätzlich.